Was bei der Gebäudeversicherung beachtet werden sollte

Redaktion

Gebäudeversicherung

Immer noch träumt ein Großteil aller Bundesbürger von einem eigenen Haus. Schließlich möchte man irgendwann seine „Schäfchen im Trockenen“ haben und einfach ankommen. Und damit das dann auch so bleibt, muss das Eigenheim gut versichert werden. Dabei spielt die Gebäudeversicherung eine tragende Rolle.

Die Gebäudeversicherung als absolute Basis

Die Gebäudeversicherung – teilweise auch als Wohngebäudeversicherung bezeichnet – gehört zu den absolut notwendigen Versicherungen für jeden Immobilienbesitzer. Durch den Abschluss der Gebäudeversicherung ist nicht nur die Immobilie selbst, sondern auch der Grund und Boden und eventuell vorhandene, direkt anschließende Nebengebäude versichert, und zwar hauptsächlich gegen sogenannte Elementarschäden.

Was sind Elementarschäden?

Unter Elementarschäden fallen beispielsweise Schäden, die durch Hochwasser, Leitungswasser, Feuer, Hagelschlag oder Sturm entstehen. Auch Schäden durch Überspannung, in deren Folge die elektrische Anlage der Immobilie beschädigt oder zerstört wird, fallen teilweise unter Elementarschäden, sind jedoch nicht in jeder Gebäudeversicherung enthalten. Bei einigen Versicherern können sie optional und gegen Aufpreis hinzugebucht werden.

Der Versicherungsschutz durch die Gebäudeversicherung bezieht sich der Regel jedoch nur auf das Wohngebäude selbst sowie direkt daran angeschlossene Nebengebäude. Separate Gebäude, die sich auf dem gleichen Grundstück befinden (zum Beispiel freistehende Garagen, Gartenhütten etc.) sind meist nicht im Versicherungsschutz eingeschlossen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten jedoch separate Gebäudeversicherungen für Nebengebäude auf demselben Grundstück an.

Gebäudeversicherung & Immobilienfinanzierung

Im Rahmen einer Immobilienfinanzierung wird der Abschluss einer Gebäudeversicherung vom Kapitalgeber in der Regel vorausgesetzt, damit ein Kredit vergeben werden kann. Hierbei muss insbesondere darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme dem realen Wert des Gebäudes und des Grundstücks entspricht, so dass nicht die Gefahr einer Unterversicherung entsteht. Dazu bedarf es in der Regel eines Sachverständigen, der ein entsprechendes Wertgutachten anfertigt.

Die Auszahlung der Versicherungsleistung

Die Versicherungsleistung der Gebäudeversicherung wird ausschließlich dann ausgezahlt, wenn eine im Versicherungsvertrag festgelegte Schadensart eingetreten ist. Wurde das Gebäude durch den Schaden vollständig zerstört, wird die Versicherung den sogenannten Zeitwert auszahlen. Der Zeitwert kann höher oder niedriger als der Neuwert der Immobilie liegen, je nach Zustand, Alter und Lage des Objekts. Der Neuwert der Immobilie wird nur dann ausgezahlt, wenn das zerstörte Gebäude vollständig wieder aufgebaut wird. In diesem Fall ist durch den Bauherrn ein entsprechender Nachweis über den Wiederaufbau zu erbringen.

Wie berechnet sich die Versicherungsprämie einer Gebäudeversicherung?

Wie hoch die Prämie für eine Gebäudeversicherung ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. So spielt zum Beispiel der Standort eine wichtige Rolle. Die Versicherer beziehen sich bei der Berechnung der Prämie in Bezug auf den Standort auf sogenannte Risikozonen, in die ganz Deutschland eingeteilt ist. Diese Risikozonen wiederum berechnen sich daraus, in welcher Häufigkeit und mit welchen Schadenssummen Elementarschäden in der betreffenden Region in der Vergangenheit aufgetreten sind. In Zonen mit einem hohen Risiko für Elementarschäden sind die Versicherungsprämien naturgemäß höher als in Regionen, die deutlich weniger von den Naturgewalten heimgesucht werden.

Neben dem Standort zählt auch die Bauart des Hauses bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge. So sind beispielsweise Häuser mit Flachdächern stärker für Schäden durch Naturgewalten gefährdet, als solche mit einem herkömmlichen Sattel- oder Pultdach. Des Weiteren spielen auch Faktoren wie die Ausstattung der Immobilie, die Grundstücksgröße, die Grundstücksform etc. mit in die Prämienberechnung mit hinein.